Golfanlage Kirchheim-Wendlingen-Wernau GmbH & Co.

Betreibergesellschaft und Golfclub

Die Betreibergesellschaft Golfanlage Kirchheim-Wendlingen-Wernau GmbH & Co., nachfolgend "GKWW", ist für den wirtschaftlichen Betrieb der Golfanlage zuständig. Der Golfclub Kirchheim Wendlingen e.V., nachfolgend "GCKW", besteht zu sportlichen und gesellschaftlichen Zwecken und verfolgt keine wirtschaftlichen Ziele. Die Zusammenarbeit zwischen GKWW und GCKW ist im Kooperationsvertrag vom 18.12.2008 geregelt.

 

Eigentum

89 % der Grundstücksflächen befinden sich im Eigentum der Gesellschaft bzw. eines Gesellschafters und sind langfristig an die GKWW verpachtet. Zu den Eigentumsflächen der Gesellschaft gehören die Clubhaus- und Nebengebäude-, Wege- und sonstige Grundstücke.

 

Spielrecht

Voraussetzung für das aktive Golfspiel als Mitglied im Golfclub Kircheim-Wendlingen e.V. ist die Zeichnung eines Spielrechts bei der GKWW. Spielrechte werden in zwei Varianten angeboten:

  • Jahresspielrecht (Laufzeit ist das Kalenderjahr, jährlich verlängerbar)

  • Nutzungsrecht mit Laufzeit 10 Jahre

Das Nutzungsrecht ist eine einmalige Vorauszahlung auf die vereinbarte Laufzeit und wurde als Beitrag zu Erhaltungs- und Erweiterungsinvestitionen der Anlage konzipiert. Die Vorleistung ist mit einem Preisvorteil gegenüber dem klassischen Jahresspielrecht versehen. Das Nutzungsrecht kann jederzeit ruhend gestellt werden. Dies hat den Vorteil, dass das Ausfallrisiko durch Unfall oder Krankheit um den zeitanteiligen Wert des Nutzungsrechtes gemindert wird. Das Nutzungsrecht ist übertragbar, d.h. es kann jederzeit veräussert oder vererbt werden. Das Nutzungsrecht eignet sich für Kunden mit mittel- bis längerfristigem Planungshorizont.

 

Das Jahresspielrecht ist eine beliebte und unkomplizierte Alternative zum Kauf eines Nutzungsrechtes und eignet sich für Kunden, die Flexibilität schätzen.

 

Gerne infomieren wir Sie persönlich über unsere Spielrechte, Gebühren und aktuellen Angebote unter 07024 920820.