Wichtige Änderungen zur Golfsaison 2022


„Risiko Golfsport“: neuer DGV-Haftpflichtschutz für Golfspieler (DGV-GolfProtect) ab 2022

Ganz ungefährlich ist der Golfsport nicht. Bei kaum einer anderen Sportart wird ein Ball so sehr beschleunigt wie beim Golf und bei keiner anderen Sportart wird der Ball so weit geschlagen. Unglücklicherweise hin und wieder auch weit aus der geplanten Richtung. Die Folge: Schäden durch „abirrende Golfbälle“. Eher selten, dass hier die private „normale“ Haftpflicht eintritt.

 

Bislang gab es für alle Mitglieder bzw. Spielberechtigte auf deutschen Golfplätzen bei solchen und ähnlichen Fällen eine vom Deutschen Golf Verband (DGV) abgeschlossene Golfer-Haftpflichtversicherung, die gezielt und weitgehend für derartige Schäden, mit einer Selbstbeteiligung von jeweils 1.000 Euro, aufkam und damit Versicherungslücken schloss. Diesen Automatismus wird es ab 2022 nicht mehr geben.

Ab dem Jahresbeginn 2022 gilt nachfolgendes neues Versicherungsmodell:

„Automatisch“ versichert sind weiterhin Kinder und Jugendliche bis achtzehn Jahre, Schnuppergolfer und Probemitglieder.

Alle anderen haben zukünftig die Möglichkeit, sich  mit verbessertem Leistungsumfang (halbiertem Selbstbehalt) zu versichern. Dafür ist ab sofort eine aktive Registrierung beim Versicherungspartner des DGV, der HanseMerkur, und eine damit verbundene Erlaubnis einer persönlichen werblichen Ansprache durch den DGV-Partner verbunden. Wünscht man die werbliche Ansprache nicht, kann man sich alternativ dem neuen DGV-Haftpflichtschutz DGV-GolfProtect  zum Preis von 12 Euro pro Jahr anschließen.

Alle Einzelheiten zum neuen DGV-Haftpflichtschutz gibt es online unter

www.golf.de/Versicherung

Dort ist zum Jahreswechsel 2021/2022 der oben angesprochene unmittelbare Versicherungsanschluss (durch Werbeeinwilligung oder Jahresbetrag) mit wenigen Klicks möglich. Bitte informieren Sie sich, der Abschluss dieses ergänzenden Versicherungsschutzes wird empfohlen.